Frau Ministerin
für Umweltfragen
Regierung von Andalusien
Frau/Herr.................................................mit
NIF:..............................................
Anschrift im Falle einer Benachrichtigung:........................................................
Beantragt: durch dieses vorglegte Schreiben anstelle
des persönlichen Erscheinens in der Angelegenheit
des Modifizierungsverfahrens des Planes für
die Ordnung der natürlichen Ressourcen des
Nationalparks CABO de GATA und durch nachfolgend
dargestellten
EINWÄNDE:
1. daß die im vorherigen Plan (PORN 1994)
vorgesehene Fläche des Stadtgebiets erhalten
bleibt, da alle nun beabsichtigten Erweiterungen
dem Versuch entsprechen, zu legimitieren, was
bisher vermeintliche Delikte gegen die Gebietsregelung
oder gegen die Umwelt gewesen sind. Da das im
PORN 1994 vorgesehene Stadtgebiet noch nicht ausgeschöpft
ist, sind die vorgesehenen Erweiterungen nicht
gerechtfertigt und davon lediglich jene Nutznießer
wären, die gegen die derzeit gültigen
Gesetze verstoßen.
Die Möglichkeiten der vorgesehenen Stadtentwicklung
durch den Wohntourismus müssen reduziert
und mittels Landreservierung mit dem Tourismus
für das Hotel-und Gaststättengewerbe
verknüpft werden. Die Aufnahmekapazität
wäre größer und die Bodenbelastung
weitaus geringer.
In gleichem
Maße und ohne jegliche Rechtfertigung sieht
der neue PORN vor, mit der Erweiterug des Baulandes
innerhalb des Parks fortzufahren. Würde diese
Situation eintreten, hätte dies die Erstellung
eines neuen PORN zur Folge und deshalb darf die
simple Modifizierung des derzeit gültigen
PORN, wie es das Projekt vorsieht, nicht ausreichend
sein. Die Ortskerne, ihre Entwicklung, Konditionen
der Bebaubarkeit, Bebauungshöhen und Infrastrukturen
müssen den Spezifikationen unterworfen und
im PORN berücksichtigt werden. Es muß
ihm ein dementsprechender Bereich zugewiesen werden,
in dem die Karakteristiken seiner Entwicklung
und Begrenzungen beinhaltet sind.
In den Gebieten
C3, existente Zentren, müssen die gleichen
Spezifizierungen in Bezug auf ihre urbane Entwicklung
beinhaltet sein und die Entwicklung von Industrieanlagen
verboten werden.
2. Mit den
Werten dieses international anerkannten Schutzgebiets
ist die intensive Landwirtschaft mit künstlich
bewässerten Pflanzen unter freiem Himmel
absolut unvereinbar. Es müssen die vorgesehenen
Nutzungen der Zonen Z1 modifiziert werden. Die
Anpflanzung muß traditionellen Typs und
ökologisch sein sowie jegliche Art intensiver
oder extensiver Anpflanzung unter freiem Himmel
in den Zonen C1 unter Verbot gestellt werden.
Es müssen
die Möglichkeiten der intensiven Pflanzung
unter Plastik innerhalb der derzeitigen Margen
erhalten und die Flächen dürfen nicht
erweitert werden, wie es im Projekt erfolgt.
Der neue
PORN muß die Garantie zum Gegenstand haben,
daß die mehr als 80 derzeit illegal existierenden
Gewächshäuser beseitigt werden und der
Boden saniert wird. Für diese Pflanzungen
muß auch ein Plan für den progressiven
Ersatz durch eine andere, weniger agressive Form
geschaffen werden, mit der Priorität für
die ökologische Produktion.
3. Die Kartographie
des PORN muß die Sonder-Landschafts-Schutzgebiete
beinhalten.
4. Die Jagd
muß in den Gebieten A und B weiterhin verboten
bleiben.
5. Die Gebiete
B5 müssen den Gebieten B3 gleichgestellt
werden und in beiden muß die touristische
Nutzung ausdrücklich weiterhin dem Umweltschutz
untergeordnet bleiben. Und zwar auf eine Art,
daß die Limitierung für den maximalen
Besucherstrom, das Verbot des Durchfahrverkehrs,
das Verbot von Anlegen von Schiffen und Motorboten,
die Errichtung von Imbisstuben und das Aufstellen
von Liegestühlen etc. kalkulierbar bleibt.
6. Es muß
ein alternatives Kommunikationsnetz zwischen den
Stadtzentren, zu Fuß oder mit dem Fahrrad,
vorgesehen werden.
7. Die Stückzahl
und die genutzten Flächen für die Viehzucht,
die der Park ertragen kann, müssen für
den Gesamtpark und aufgeschlüsselt nach Gebieten
weiterhin festgelegt bleiben.
8. Es muß
weiterhin der Zeitraum festgelegt bleiben, ab
dem die Beendigung der Pflanzungen zu verstehen
ist und inwieweit seine spätere Nutzung begrenzt
sein wird.
9. In den
Gebieten B1 muß das Verbot für die
Möglichkeit von Baumaßnahmen, die in
Verbindung mit dem Anbau stehen, weiterhin Gültigkeit
haben.
Das gleiche
gilt für die Gebiete B2. In den letzteren
muß die Wiederherstellung von Bauten in
Bezug auf Fläche und prozentualem Anteil
limitiert werden und in keinem Fall können
die Infrastrukturen weder die Schaffung neuer
Wege, Asphaltstrassen noch elektrische Oberleitungen
beinhalten.
10. Die
vorgesehen touristischen Ferienlager sind zu umfangreich.
Es sollten mit Ausnahme der bereits existierenden
und nicht abgelegenen Zentren nicht
mehr als eines pro Stadtgebiet vorgesehen werden.
Datum:........................ Unterschrift: Vorname,
Name.........................
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Um dir komplette
Informazion zu geben, haben wir die Einwände
übersetzt, aber du musst den spanischen
PDF unterschreiben und schicken.
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